Projektarbeit mit León

Kriterien für die Förderung von Projekten

Präambel

Der Nicaragua Verein fördert Entwicklungsprojekte in Nicaragua – vordringlich in Hamburgs Partnerstadt León

  • unabhängig von politischen und religiösen Zugehörigkeiten
  • wenn sie strukturelle Veränderungen anregen
  • und besonders benachteiligte Bevölkerungsgruppen fördern.

Die Schwerpunkte der Projektförderung liegen in der Stärkung von Organisationen/Gruppen, die sich für die Rechte von Frauen oder Kindern oder für den Umweltschutz einsetzen.

Wegen der großen Bedeutung von Bildung für die Entwicklung der kulturellen Identität des Einzelnen und damit der Gesellschaft insgesamt, ist sie Bestandteil in allen Projekten.

Bei der Projektfindung und -durchführung kooperieren Projektorganisationen mit dem Nicaragua Verein in León.

Beantragende Organisationen

müssen eigenständige originäre Leóner Gruppen oder Nichtregierungsorganisationen sein.

  • sollten eigenständige Entwicklung anstreben
  • und möglichst Institutionen nach nicaraguanischem Recht sein.
  • Auf dieser Grundlage ist folgender Kriterienkatalog für die Förderung von Projekten anzuwenden.

Voraussetzungen

  • Für die Projekte muss ein unmittelbarer Bedarf vorliegen. Er wird von den Menschen oder Organisationen vor Ort ermittelt.
  • Die Projektziele sollten plausibel und anhand von Statistiken, Befragungen etc. überprüfbar sein. Eine gesellschaftspolitische Einordnung, Bewertung oder Analyse der Ziele durch die Projektpartner sollte mit dem Projektantrag vorliegen.
  • Aus der  Projektbeschreibung muss klar hervorgehen, wie durch das Projekt die Situation nachhaltig verbessert werden soll. Daher müssen die Projekte in der Regel strukturverändernde Prozesse in Gang setzen und das Selbstbewusstsein und die Entwicklung der betroffenen Personen fördern.
  • Eine Abhängigkeit von den Zahlungen aus Hamburg muss vermieden werden.
  • Die Dauer des Projektes ist in Zeit und Ziel klar beschrieben. Zeitlich unbefristete Projekte werden regelmäßig anhand dieser Kriterien überprüft.
  • Von den Antragsstellern bzw. den Nutznießern der Projekte erwartet der Nicaragua Verein einen messbaren Eigenanteil (mindestens 10%) – entweder als direkten finanziellen Beitrag oder in Form von geldwerter Eigenleistung an den beantragten Projektkosten.
  • Der Projektantrag muss unter Verwendung der aktuellen Formulare des Nicaragua Vereins eine detaillierte Aufstellung der geschätzten anfallenden Kosten enthalten.
  • Eine ordnungsgemäße Abwicklung der Projekte muss gewährleistet sein. Dazu gehören der Nachweis über die verwendeten Gelder, Fortschrittsberichte und eine fristgerechte Durchführung.

Weitere Fragen, die beachtet werden sollten:

  • Besteht die Möglichkeit für personellen Austausch im Rahmen des Projektes?
  • Können Freiwillige oder Fachleute eingeworben werden?
  • Wie hoch ist der Multiplikatoreffekt oder wie groß die Breitenwirkung?
  • Gibt es bei der Organisation fachliche und regionale Erfahrung?
  • Werden bewährte Technologien und Dienstleistungen ausgenutzt?
  • Ist der Antragsteller bekannt, hat er Vorgängerprojekte ordnungsgemäß abgewickelt?
  • Ist das Personal ausreichend und kompetent?
  • Wird die Abhängigkeit und werden die Machtverhältnisse zwischen Nord und Süd thematisiert?
  • Gibt es alternative oder parallele Förderungen, insbesondere bei langfristigen bzw. unbefristeten Projekten wäre das wünschenswert?
  • Ist eine Zusammenarbeit mit anderen Organisationen oder Projektträgern möglich oder erwogen worden?

Es erhalten keine Förderung:

  • Organisationen, die selbst oder deren Projekte im Widerspruch zu den Vereinszielen stehen.
  • Projekte, die auch ohne Förderung verwirklicht werden können.
  • Einzelpersonen

Ausnahmen:

Über Katastrophenhilfe sollte je nach aktueller Situation im Verein entschieden werden

Nicaragua Verein Hamburg

Stand: 16. April 2014